Zur Geschichte der Juden in Hameln
und in der Umgebung
Hemeringen
Teil der Synagogengemeinde Aerzen im Landrabbinat Hannover |
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Lage und Größe: |
Wahrendahler Straße / Ecke Lisettenstraße |
Bestand an Steinen: |
7 Steine aus dem Belegungszeitraum 1850 bis 1906 mit ganz erheblichen Zerstörungsspuren, teilweise nur Bruchstücke; Rest aus einem größeren Bestand |
Daten zur Geschichte: |
• Gründungsdatum unbekannt. Die wenigen jüdischen Bewohner von Hemeringen gehörten zur Synagogengemeinde Aerzen im Landrabbinat Hannover. • 1938 komplett zerstört • Nach 1945 ein Restbestand an Steinen bzw. Bruchstücken wiederaufgestellt • Aufstellung einer Erinnerungs- und Informationstafel 2025 (Text Bernhard Gelderblom) |

Bruchstück eines Grabsteins
Foto Gelderblom 1989

Besuch von Monika Forwood aus England, deren Vorfahren aus Hemeringen stammen
Foto Gelderblom 2007

Übersicht
Foto Gelderblom 2007
Text der Erinnerungs- und Informationstafel für den jüdischen Friedhof in Hemeringen
Auf dem jüdischen Friedhof von Hemeringen stehen sieben Grabsteine. Sie zeigen ganz erhebliche Zerstörungsspuren und stellen den Rest aus einem ursprünglich größeren Bestand dar. Nationalsozialisten haben den Friedhof in der NS-Zeit zerstört.
Soweit sich die Inschriften noch entziffern lassen, stammen die Steine aus dem Zeitraum 1850 bis 1906; die Namen der hier Bestatteten lauten auf Frankenstein und Weinberg.
In vielen größeren Dörfern lebten damals Juden. Sie waren zumeist als Ladenbesitzer, Vieh- und Getreidehändler und Schlachter tätig. Die Hemeringer Juden gehörten zur jüdischen Gemeinde in Aerzen und besuchten zum Sabbatgottesdienst die dortige Synagoge.
Die letzten jüdischen Einwohner Hemeringens waren Herta und Hugo Wildau. Sie konnten nicht hier ihre letzte Ruhe finden, sondern wurden 1942 zuerst in das Ghetto Theresienstadt verschleppt und schließlich am 6. Oktober 1944 in das Konzentrationslager Auschwitz deportiert und ermordet.
„Seine/Ihre Seele sei eingebunden in das Bündel des Lebens.“ So lautet die Abschlussformel auf jüdischen Grabsteinen.
Nach jüdischem Religionsgesetz sind Gräber Ruhestätten für alle Zeiten. Ein Friedhof ist Stätte der Ewigkeit, „Haus des Lebens“. Jüdische Gräber dürfen nicht eingeebnet werden.
Text Bernhard Gelderblom
