Das Zuchthaus Hameln in der NS-Zeit

und in der Nachkriegszeit

 

Das Zuchthaus Hameln in der NS-Zeit

Die Verfolgung Homosexueller

Einführung

 

Der seit 1871 existierende Paragraph 175 wurde 1935 drastisch verschärft. Jegliche Form der "Unzucht" zwischen Männern stand nun unter Strafe. Die Höchststrafe wurde von 5 Jahren Gefängnis auf 10 Jahre Zuchthaus für "schwere Unzucht unter Männern" erhöht. 1939 entschied das Reichsgericht, Unzucht liege auch vor, wenn "keine körperliche Berührung des anderen stattgefunden hat." Bis 1945 kam es zu etwa 50.000 Verurteilungen nach Paragraph 175.

1936 wurde eine "Reichszentrale zur Bekämpfung von Homosexualität und Abtreibung" eingerichtet. Nach Meinung der Nationalsozialisten gibt nur wenige Hauptverführer. Von diesen ausgehend breitet sich die Homosexualität seuchenartig aus. Deswegen wurden Männer, die mehrere homosexuelle Kontakte hatten, besonders streng verfolgt.

1937 und 1938 gab es reichsweit Sonderaktionen gegen Männer, die als Homosexuelle der Polizei bekannt waren. Sie kamen in Vorbeugehaft und wurden teilweise ohne weitere Vernehmung ins KZ verschleppt.

Waren homosexuellen Straftätern mehrere Kontakte nachgewiesen worden, so wurden sie kurz vor Ablauf der Strafzeit der Gestapo gemeldet und sodann der Polizei zur Überführung in ein KZ übergeben. Hier gab es also dieselbe Form der Kooperation zwischen Justiz und Gestapo wie bei der Entlassung politischer Gefangener aus der Strafhaft.

Im Zuchthaus Hameln saßen in der NS-Zeit insgesamt 208 Männer wegen Verurteilung nach § 175 ein. Das sind 2,3 Prozent der Häftlinge. 1938, in der Hochzeit der Homosexuellenverfolgung, waren 11% der Zugänge schwule Männer.

Aus diesem Personenkreis sind mindestens acht Männer im Zuchthaus Hameln an Krankheiten gestorben. 36 wurden nach Verbüßung ihrer Strafe der Polizei übergeben, also in ein KZ "verschubt" worden (tatsächlich dürften es mehr sein). Die Spuren dieser Männer sind kaum weiter zu verfolgen. Viele von ihnen haben das KZ nicht überlebt.

Zahlen nach Hoffschildt, Die Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Zeit. Zahlen und Schicksale aus Norddeutschland, Berlin 1999, S. 143-145

 
Die Alliierten befreiten 1945 Homosexuelle generell nur dann, wenn sie Ausländer waren oder wenn sie in Konzentrationslagern aufgefunden wurden. Deutsche homosexuelle Männer blieben, wenn ihre Haftzeit noch nicht abgelaufen war, über das Kriegsende hinaus weiter in Haft. Der § 175 blieb ja weiter - bis zum Jahre 1969 - in Kraft.

 
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