Das Zuchthaus Hameln in der NS-Zeit

und in der Nachkriegszeit

 

Das Zuchthaus Hameln in der NS-Zeit

Die Ausgrenzung der Juden

Einführung

 

Im September 1935 beschloss der Reichstag das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Es verbot Eheschließungen und sexuelle Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden und stellte diese als "Rassenschande" unter Strafe.

Das Reichsgericht betonte die besondere Bedeutung des Gesetzes als eines Grundpfeilers des NS-Staates. In seinen Entscheidungen ging es noch über den Wortlaut des Gesetzes hinaus. Die Richter schrieben fest, dass "Rassenschande" auch dann vorliege, wenn es zu keiner Berührung zwischen den Beteiligten gekommen sei.

Im Zuchthaus Hameln waren jüdische Häftlinge eher selten vertreten. Seit 1935 ist der Verstoß gegen das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" der hauptsächliche Haftgrund.

Jüdische Häftlinge wurden nach Verbüßung der Strafhaft ausnahmslos in Schutzhaft genommen und in ein KZ "überstellt".

 

Der Häftling Rudi Goguel über einen Transport von Juden aus dem Zuchthaus Celle


"Im Keller traf ich die ersten ihres Transportes. Hautüberzogene Skelette und Jammergestalten, die mich und jeden Eingeborenen um Brot und Essen anbettelten. - Aus Celle war ein Transport mit zirka 50 Juden eingetroffen. Wohlgemerkt - nicht aus einem KZ, sondern aus dem preußischen Zuchthaus Celle. Viele mit schlecht vernarbten Striemen auf Arsch und Rücken, der älteste fast 70 Jahre, der jüngste 19 Jahre alt.

Der Transport kommt geschlossen auf meinen Saal. Sie erhalten den Davidstern auf ihre Uniform und ein kleines Ghetto in der Abteilung eingerichtet - Tische, an denen sie abgesondert sitzen und arbeiten.

Wir verhandeln mit dem Küchenbullen und mit dem Sanitäter. Der humane Flügel der Beamten unter Führung des Werkmeisters, eines streng religiösen 65jährigen Beamten mit unerschütterlichen Grundsätzen, des Arbeitssekretärs, eines Katholiken und unbeugsamen Antifaschisten, und des Oberinspektors, eines alten Kämpfers der NSDAP - jawohl, trotzdem! - setzt durch, dass alle Juden Essenszulage erhalten. Bald werden viele von ihnen auf Außenarbeit gehen und in einigen Monaten bis zu 30 Pfund zunehmen."

Rudi Goguel, S. 96


"... bis zum Zeitpunkt der Deportation in den Osten in 'Schutzhaft' genommen."


Nach einer Anweisung des Regierungspräsidenten in Lüneburg vom 24. Mai 1942 wurden Juden nach Verbüßung ihrer Strafen nicht entlassen, sondern mussten "solange in Schutzhaft verbleiben, bis sie von den Juden-Evakuierungen erfasst werden können."

So wurde "der Jude Otto Israel Löbl, geboren am 13.5.1900 zu Budau und zuletzt wegen 'Rassenschande'
im Zuchthaus Hameln, ... am 23. September 1942 auf Sammeltransport gesetzt und dem Konzentrationslager Mauthausen über Linz zugeführt".

Auch der am 7. März 1900 in Hohensalza geborene Dr. Herbert Levy, der von Celle nach Hameln verlegt worden war, wurde nach Verbüßung seiner Strafe am 21.11.1941 nicht entlassen, sondern am 26.11.1941 auf Ersuchen der Gestapo Hannover in das Polizeigefängnis Hannover überführt und bis zum Zeitpunkt der Deportation in den Osten in "Schutzhaft" genommen.

Dr. Herbert Levy gilt ebenso wie Otto Löbl als verschollen.

 

Jüdische Häftlinge im Gefängnis/Zuchthaus Hameln (1933-1942)
Delikte, Haftbedingungen und weiteres Schicksal (Vortrag als PDF-Datei)

 

Quellen

Stadtarchiv Hameln

Gelderblom, Sie waren Bürger der Stadt, S. 147f.

 
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