Zwangsarbeit in Hameln und im Kreis Hameln-Pyrmont
"Gesichter" - Ausländische Zwangsarbeit
in und um Hameln 1939-1945
Kap. 16 "Ich habe eine Abfindung von 2000 DM bekommen. Das
ist
für mich sehr erniedrigend." – Die Entschädigung
Die große Mehrzahl der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
verschwand nach 1945 hinter dem Eisernen Vorhang. Sie blieb von der
deutschen "Wiedergutmachung" ausgeschlossen. Beim Londoner Schuldenabkommen
vom Februar 1953 war es der deutschen Delegation gelungen, die Regelung
aller noch ausstehenden Reparationsfragen – und damit auch eine etwaige
Entschädigung ehemaliger ausländischer Zwangsarbeiter – auf einen künftigen
Friedensvertrag zu vertagen.
Eine neue Situation ergab sich erst nach der Wende
in Osteuropa mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag des Jahres 1990, da ihn
die Beteiligten als Ersatz für einen Friedensvertrag interpretierten.
Die Bundesrepublik Deutschland zahlte daraufhin eine erste Globalentschädigung
von insgesamt 1,65 Mrd. DM zur Verteilung an ehemalige Zwangsarbeiter
vor allem in den ehemaligen Ostblockstaaten. Die durchschnittlich ausgezahlte
Summe pro Kopf lag beispielsweise in Polen bei 660 DM.
Aufgeschreckt durch Entschädigungsklagen in den USA
fanden sich 1999 zwölf deutsche Großunternehmen in der Stiftungsinitiative
der deutschen Wirtschaft "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zusammen.
Dieser Initiative traten 5.000 weitere Unternehmen als Mitglieder bei.
Ende 1999 einigten sich Staat und Wirtschaft darauf, dass jede Seite
5 Mrd. DM in einen Fond einzahlen sollte.
Effektiv stehen für die Entschädigung 8,1 Mrd. DM
zur Verfügung. KZ-Häftlinge sollen jeweils 15.000 DM erhalten. 5.000
DM erhält, wer im gewerblichen Bereich gearbeitet hat und dabei besonders
schlechten Lebensbedingungen unterworfen war. Im Prinzip ausgeschlossen
sind also Zwangsarbeiter, die in der Landwirtschaft oder in Haushalten
eingesetzt waren, aber auch Kinder, die in der Zwangsarbeit geboren
wurden. Hier werden jedoch Sonderregelungen durch die Partnerorganisationen
der Stiftungsinitiative in den verschiedenen Staaten praktiziert. Erfahrungsgemäß
erhalten Zwangsarbeiter, die bei Bauern beschäftigt waren, ca. 2.500
DM.

Die Beweispflicht für die Zeiten der Zwangsarbeit
liegt bei den Antragstellern selbst. Sie müssen mit Hilfe von Dokumenten
ihre Zeit in Deutschland belegen. Die deutschen Firmen helfen in den
weitaus meisten Fällen nicht bei der Nachweissuche. Sie ziehen sich
auf die Aussage zurück, dass keine Unterlagen aus der Kriegszeit erhalten
seien.
Zahlreiche Briefe der Betroffenen gingen an die Städte
und Gemeinden in Deutschland, die bei der Suche nach Belegen in Meldebüchern,
Versicherungsunterlagen etc. außerordentlich hilfreich waren. Trotzdem
belegen die Briefe, dass es zahlreichen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern
bis heute nicht gelungen ist, ihren Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen.
Andere erhalten eine niedrigere Entschädigung, weil sie z. B. nur ihren
Aufenthalt in der Landwirtschaft, nicht aber in der Industrie belegen
können.
Herr Stanislaw C., geb. am 5. November 1938 in einem
Dorf bei Zamosc, Polen.
Es hat mich traurig gestimmt, als Sie geschrieben
haben, dass ich eine Entschädigung bekam. Es ist einfach lächerlich,
1000 DM zu bekommen. Das ist einfach Geld für einen Bettler. Wahrscheinlich
kennen Sie die Lebensverhältnisse in Polen nicht, wie schwer es für
einen kranken Menschen zu leben ist. Ich muss jeden Monat für Medikamente
1000 DM ausgeben, nur für die Medizin. Und wie soll ich die anderen
Ausgaben bezahlen?! Ich bekomme nur eine kleine Rente.
Es ist nicht meine Schuld, dass ich meine Gesundheit
in meinen jungen Jahren verloren habe. Meine Kindheit kann ich bis heute
nicht vergessen, da ich mir damals viele Krankheiten zugezogen habe.

Frau Jewdokija B., geb. im Oktober 1923 im Dorf Sufojenka,
Jagatischer Bezirk, Kiewer Gebiet, Ukraine.
Als wir nach Hameln kamen, führte man uns in die
Fabrik Domag. Mit mir zusammen arbeitete meine Freundin Marija T. Sie
hat gerade ein Dokument von der Stadt Hameln bekommen, dass sie in der
Fabrik gearbeitet hat, ich aber nicht. Wir arbeiteten zusammen bei der
Domag bis zum Jahr 1944. Von April 1944 bis April 1945 arbeitete ich
bei dem Friedrich G. im Dorf Hemeringen.
Bitte helfen Sie mir, die Daten zu finden, dass
ich in der Fabrik Domag in Hameln gearbeitet habe. Der Sicherheitsdienst
der Ukraine kann meine Arbeit in der Fabrik nicht bestätigen. Es gibt
Daten nur über meine Arbeit bei dem Herrn Friedrich G. von April 1944
bis April 1945.
Frau Jekaterina M., geb. am 22. März 1926 im Charkower
Gebiet, Ukraine.
Jetzt bin ich Witwe. Ich bin Behinderte der 2. Kategorie.
Ich wohne allein in einer Einzimmerwohnung. Ich habe keinen Gemüsegarten,
die Rente ist klein. Ich habe einen Sohn. Er hat seine eigene Familie,
seine eigenen Ausgaben.
Bis 1989 durften wir nicht sagen, dass wir in Deutschland
waren. Erst 1989 begann unsere Regierung uns ein bisschen zu helfen.
Es ist schade, dass ich die Entschädigung noch nicht
bekommen habe. Es könnte sein, dass mein Leben nicht ausreichen wird,
das Geld zu erhalten. Ich habe doch alle Dokumente, dass ich in Deutschland
war. Es fehlt mir nur die Bescheinigung aus Hameln von der Domag. Meine
Arbeitskarte von der Domag hat mein verstorbener Mann vor 50 Jahren
zerrissen. Er dachte, ich würde sie doch nie mehr brauchen.
Alle meine Erlebnisse in Hameln wieder beschreiben,
kann ich nicht. Das muss man dann alles noch einmal erleben. Ich bin
am 22. März 2001 75 Jahre alt geworden und habe dazu keine Kraft und
keine Gesundheit. Mein Sohn bittet mich immer, ich solle nicht mehr
über meine Erlebnisse in Hameln schreiben, weil mich das krank mache.

Frau Maria Z., geb. am 25. Juni 1925 in Russland,
heute wohnhaft in Lodz, Polen.
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Maria Z. (Bildmitte) lebt heute
in Lodz, Polen.
Foto: Gelderblom |

Ich habe eine Abfindung von
2.000 DM bekommen. Das ist für mich sehr erniedrigend. In der
Landwirtschaft war die Arbeit nämlich auch sehr schwer. |
Frau Janina B., geb. am 3. Mai 1939 im Dorf Baszkow,
Kreis Sieradz, Polen.
Sie fragen nach der Entschädigung. Die Gruppe, zu
der ich als Landarbeiterin gehöre, bekommt 2.000 DM. Davon habe ich
75 Prozent bekommen. Das ist nicht viel. Die Kinder sollten die höchste
Entschädigung gleich nach den Lagergefangenen bekommen; das wären zwischen
5.000 und 15.000 DM.
Frau Dorothea T., geb. am 27. November 1923 in Charkow,
Ukraine.
Wenn nun ein Entschädigungsfond eingerichtet wird,
warum macht man einen Unterschied zwischen Arbeitern in der Landwirtschaft
und Arbeitern in der Industrie? Die Zeit der Zwangsarbeit war in beiden
Bereichen ein schwerwiegender Eingriff in das Leben der Betroffenen.
Frau Janina Z., geb. am 22. Juni 1942 auf einem Bauernhof
in Coppenbrügge, heute in Burzenin, Polen.
Ich bin am 22. Juni 1942 in Coppenbrügge geboren.
Ich empfinde es als eine große Ungerechtigkeit, dass die Menschen, die
in der Landwirtschaft gearbeitet haben, eine so kleine Entschädigung
bekommen. Die Kinder, die in Deutschland geboren wurden, sind auch benachteiligt.
Bronislawa K. wurde am 8. Dezember 1943 im Ostarbeiterlager
der Domag in Hameln geboren.
Die Kinder von Zwangsarbeitern sollten auch eine
Entschädigung bekommen. Heutzutage denkt man an sie nicht mehr. Deswegen
bitte ich Sie, in ihrer Arbeit auch an diese Kinder zu erinnern. Ich
empfinde keinen Hass, zu gar keinem, weil der deutsche Herr zusammen
mit meiner Oma mein Leben rettete. Einige haben mich verletzt, andere
haben mich gerettet.


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