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Das Zuchthaus Hameln - Ein ÜberblickDer NS-Strafvollzug Im NS-Strafvollzug wurden die aus der Weimarer Republik stammenden Reformansätze abgeschafft. Die abschreckende Wirkung von Freiheitsstrafen sollte durch die Schaffung verschärfter Vollzugsbedingungen verstärkt werden. In den Strafanstalten wurden die Haftbedingungen ab
1933 durch die Überbelegung, durch Senkung der Kosten für die Versorgung
der Gefangenen und durch verstärkten Arbeitseinsatz verschärft. Gefangenenrechte
wurden abgeschafft. Hans Frank, Präsident der Akademie für Deutsches Recht, 1937: "Der Strafvollzug im nationalsozialistischen Staat
wird streng und gerecht, aber im Einklang mit dem Volksgewissen durchzuführen
sein. Er teilt sich in drei große Gebiete: "Durch die Verbüßung der Freiheitsstrafe sollen
die Gefangenen das begangene Unrecht sühnen. |
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