Politische Häftlinge im Gefängnis Hameln
(bis 31. Oktober 1935)
Die Verfolgung der politischen Gegner im Jahre
1933
Der Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude Ende Februar
1933 war Anlass für die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat",
durch die die wichtigsten Grundrechte der Verfassung aufgehoben wurden.
Sie diente als Legitimation für eine Verhaftungswelle durch die Polizei.
Mit brutalen Mitteln ging die SA gegen die politischen Gegner vor. Viele
der Verhafteten wurden verschleppt, hunderte ermordet. Betroffen waren
vor allem Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter.
Nur selten verfolgte die Justiz die von der SA begangenen
Morde und Körperverletzungen. Die Justiz beteiligte sich vielmehr an
der Bekämpfung des politischen Widerstandes. Durch verschärfte Strafbestimmungen
erhielten die Richter die Möglichkeit, für Hoch- und Landesverrat auch
die Todesstrafe zu verhängen. Geringste Widerstandshandlungen wurden
als "Vorbereitung zum Hochverrat" gewertet.
Die Justiz stellte der Polizei die Gefängnisse zur
Unterbringung der politischen Gegner zur Verfügung. Das gilt auch für
das Gefängnis Hameln. In den ersten Monaten des Regimes wurden dort
massenhaft Kommunisten und Sozialdemokraten aus der Region eingewiesen,
bevor sie in Konzentrationslager verschleppt oder vor Gericht gestellt
wurden.
"Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat"
"Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153
der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft
gesetzt.
Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit,
des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit,
des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-.
Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen
und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb
der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grundlagen zulässig."
Paragraph 1 der "Verordnung des Reichspräsidenten
zum Schutz von Volk und Staat" vom 28.2.1933, Reichsgesetzblatt 1, 1933

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